Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, wird die Waldbrandverordnung mit heutigen Tag, 22. Juni 2017, in allen Bezirken Oberösterreichs durch die Bezirkshauptmannschaften, gemäß den forstgesetzlichen Bestimmungen, erlassen


(Foto: @Mitteldeutsche Zeitung)

Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. 

Bei den traditionellen Sonnwendfeuern appelliert wir an die Eigenverantwortung der Leondinger Bürger: „Im Gefährdungsbereich des Forstes sind diese strengstens verboten. Doch auch ansonsten gilt es höchste Vorsicht walten zu lassen.